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Erste Hilfe und COVID-19

Reanimation und COVID-19


Was hat sich bei einer Reanimation während der aktuellen Pandemie verändert?

Kurz zusammengefasst:

  • Patientenbeurteilung; Beurteilung der Atmung: Nur durch Ansprechen, berühren und beobachten des Brustkorbes (kein Nähern des eigenen Gesichts zum Gesicht des Betroffenen, um ggf. Atemgeräusche zu hören oder einen Atemzug an der eigenen Wange zu spüren.
  •  Beatmung, wenn diese nicht mit professionellen Hilfsmitteln inkl. HME/HEPA-Filtern durchgeführt wird, ist diese situationsbezogen, sorgfältig abzuwägen. à Wenn keine Beatmung durchgeführt wird, Helfende und Betroffenen durch Masken schützen.

Die COVID-19-Pandemie hält uns in der Schweiz, zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags, bereits über ein Jahr auf Trab (oder besser gesagt Zuhause).

Trotz aller Mühen und Einschränkungen, die die Pandemie mit sich brachte und bringt, ist es vor allem für das Gesundheitswesen eine grosse Herausforderung, die hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung in allen Bereichen aufrechtzuerhalten. Beispiele hierfür sind die Versorgung von Tumorerkrankungen, Unfallfolgen oder Herz-Kreislauferkrankungen, die jeweils einer raschen Diagnostik und Therapie bedürfen.

 

Gerade eine Reanimation bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand erfordert von allen Beteiligten unverändert eine unmittelbar zu beginnende Therapiemaßnahme, gleichzeitig muss ein größtmöglicher Schutz der (Erst-)Helfenden in der gegebenen COVID-19-Situation sichergestellt werden.

 

Folgende Punkte sind daher in der aktuellen Lage zu beachten, bzw. haben sich in den aktuellen, internationalen Leitlinien geändert:

 

• Bei der Durchführung einer Reanimation können Aerosole entstehen, die über die Atemwege des Betroffenen freigesetzt werden und können – sollte der Betroffene Träger des COVID-19-Viruses sein - den Helfer gefährden. Potentiell infizierte Aerosole können auch bei der Atemkontrolle freigesetzt werden. Daher soll sich diese auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken. Im Gegensatz zu den bisherigen Lehraussagen muss sich der Helfer derzeit möglichst nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um ggf. Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren. Wenn die Person nicht reagiert und keine Brustkorbbewegungen erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht atmet.

 

• Fehlt die Reaktion auf Ansprache bzw. Berührung und ist keine Atembewegung sichtbar, ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren und unverzüglich mit der Reanimation zu beginnen (Herzdruckmassage). Die Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfende können sich bei unbekannten Betroffenen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz von öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) beschränken. Wie bereits vor der COVID-19-Situation empfohlen, kann auf die Atemspende verzichtet werden, wenn man diese nicht durchführen kann bzw. nicht durchführen möchte. In diesem Fall können zum Eigenschutz der Ersthelfenden vor Aerosolen Mund und Nase des Betroffenen zusätzlich am besten mit einer Gesichtsmaske ggf. auch mit einem Tuch bedeckt werden. Bei Personen aus dem häuslichen Umfeld (z.B. Familienmitglieder) ist durch das bestehende enge Zusammenleben von einer geringen zusätzlichen Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen. Die Durchführung einer Beatmung soll daher immer situationsbezogen sorgfältig abgewogen werden.

 

• Bei Kindern, die wiederbelebt werden müssen, spielt die Durchführung der Atemspende eine besondere Rolle. Obwohl die Atemspende ein Infektionsrisiko für die Ersthelfenden darstellt, ist der Nutzen der Atemspende bei nicht atmenden Kindern für ihre Überlebenschance als deutlich höher einzustufen.

 

• Auch nach Ertrinkungsunfall erfordern Reanimationsmaßnahmen besondere Abwägung. Einerseits besteht die Gefahr der Infektion des Helfers bei der Beatmung, andererseits ist die Beatmung die wichtigste Handlung  für die Behandlung einer ertrunkenen Person. Helfer sollen in individueller Abwägung des eigenen Risikoprofils auch während der SARS-CoV-2- Pandemie bei Kreislaufstillstand im Rahmen eines Ertrinkungsunfalls nach Möglichkeit die Beatmung durchzuführen. Wann immer möglich, sollte dies mit persönlicher Schutzausrüstung erfolgen.

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