Konzeptionelle Arbeiten


Konzepte, die für die Praxis taugen!

Folgende drei Elemente müssen Betriebe gemäss dem Arbeitsgesetz (ArGV 3, Art. 36) aufweisen:

  • Ein Erste-Hilfe-Konzept, das die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen rund um die Erste Hilfe sowie die Betriebsgefahren, die Grösse und die örtliche Lage des Betriebes berücksichtigt.
  • Eine risikobasierte Erste-Hilfe-Ausstattung für medizinische Notfälle und Schwer- wie auch Bagatellverletzungen.
  • Ersthelfer/innen, die über eine adäquate Ausbildung in Erster Hilfe verfügen, die regelmässig aufgefrischt wird («regelmässig» heisst in diesem Kontext alle zwei bis drei Jahre). Die Teilnehmenden sollen darin handlungsfähig gemacht werden, Notfallsituationen zu erkennen, zu beurteilen, geeignete Massnahmen einzuleiten und ggf. Rettungskräfte zu alarmieren.

Dank unserer Praxisnähe als dipl. Rettungssanitäter HF, unserem spezialisierten Juristen und unseren langjährigen Kontakten zu Verbänden und Versicherern, erhalten Sie bei uns ein einfach umsetzbares und juristisch-verantwortetes Erste-Hilfe-Konzept.

 

Hier können Sie kostenlos unsere Vorlage für Ihr betriebliches Erste-Hilfe-Konzept herunterladen!