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Kindernotfall - Sturz auf den Kopf

Drei Stürze auf den Kopf...

Kind mit dem Fahrrad gestürzt, von Grossmutter betreut.
Die korrekte Beurteilung von Kindern, die auf den Kopf gestürzt sind, ist mitunter oft herausfordernd. Je kleiner das Kind, desto schwieriger. Hilfreich sind professionelle Kindernotfallkurse.

Ein Sonniger Sonntag

Es war ein sonniger Sonntag in diesem Sommer. Wir machten mit unserer 21-monatigen Tochter einen Ausflug in ein schönes, kleines Alprestaurant. Die Kleine spielte auf dem Spielplatz mit anderen Kindern, einige davon bereits in einem Alter, in dem sie für die kleineren Kinder Verantwortung übernehmen können und auch taten. Meine Frau und ich waren ebenfalls in der Nähe und hatten ein waches Auge.

Doch eine kurze Unaufmerksamkeit aller Beteiligten kombiniert mit einem Rückwärtsschritt unserer Kleinen führte dazu, dass sie rückwärts durch das Geländer des Spielgerätes ungefähr zwei Meter nach unten stürzte. Schlimmer noch: Während des Sturzes schlug sie mit dem Kopf auf einem Balken des Spielgerätes auf. Das Geräusch dabei war markdurchdringend...

Ein glitschiges Missgeschick

Den Nachtdienst soeben erst begonnen, werden mein Teamkollege und ich  bereits zu einem Einsatz mit der höchsten Dringlichkeitsstufe aufgeboten. Ein Mann sei bewusstlos.

Vor Ort stellt sich heraus, dass es aber noch eine zweite, kleine Patientin gibt: Und zwar ein Zwillingsmädchen, sieben Monate alt.

Beim Baden in der Badewanne ist die eingeseifte Kleine der Betreuungsperson aus den Armen gefallen. Ungefähr aus 50 cm Höhe. Sie habe sofort geweint und kurz nach dem Ereignis einmal erbrochen. Nun sind ungefähr zwei Stunden vergangen seit dem Ereignis und gerade als wir vor Ort sind, erbricht die Kleine erneut...

Schreck in den Ferien

Wieder Nachtdienst. Doch dieses Mal ist es ziemlich spät in der Nacht. Wir werden in eine bekannte Feriendestination gerufen. Ein Kindernotfall.

Vor Ort treffen wir auf drei Generationen: Grosseltern, Eltern und deren 13 monatiger Junge. Er sei noch einmal erwacht und dann bei den Eltern und Grosseltern, die noch im Wohnzimmer waren, in die geöffnete Türe marschiert (also die Türe Stand offen und der Junge ist mit seiner Stirn an der schmalen Seite der Türe angeprallt). Der Junge habe sofort geweint und es habe sich an der Stirne eine markantes "Horn" (ein Hämatom) entwickelt. Nun ist der kleine aber zufrieden bei seiner Mutter, präsentiere sich nicht anders als sonst und habe auch nie erbrochen...

Drei unterschiedliche Situationen - drei gemeinsame Nenner

Sicherlich hast du als Elternteil von kleinen Kindern eine solche oder ähnliche Situation auch bereits einmal erlebt.

Gerne möchten wir dir in diesem Blogbeitrag eine Hilfestellung bieten, auf was du bei der Entscheidungsfindung achten musst, ob du nach einem solchen Ereignis dein Kind ärztlich abklären lassen musst oder nicht. Detailliert besprechen wir das auch an unserem Kindernotfallkurs, bei dem wir diese Situationen zudem 1:1 trainieren.

 

Dazu gibt es drei Hauptpunkte und einen weiteren Aspekt:

  • War das Kind nach dem Ereignis bewusstlos?
  • Ist dein Kind nach dem Ereignis in irgend einer Art anders als sonst (schläfriger/ruhiger, aggressiver, etc.)?
  • Hat dein Kind erbrochen?
  • Die "Heftigkeit" des Ereignisses

Wie du diese Punkte in deinem Alltag anwenden kannst:

Im ersten Fall, bei unserer Tochter, war es so, dass sie am Boden sofort angefangen hat zu weinen. Sie war also zu keiner Zeit bewusstlos. Wir haben uns dann entschieden, rasch mit unserem Privatauto in Richtung Tal zu fahren und sie zu beobachten, ob sich im Verlauf irgendeine Wesensveränderung zeigt oder sie erbricht. Dann wären wir direkt ins Kinderspital gefahren. Beides war nicht der Fall. Sie hat sogar "erzählt", was passiert ist und konnte altersgerechte Fragen korrekt beantworten.

Wir sind also mit unserer Arina nachhause gefahren, beobachteten sie im weiteren Verlauf und haben sie auch in der Nacht noch mehrmals geweckt, um zu schauen, ob sie sich "normal" verhält (Überprüfung des neurologischen Zustandes).

Ich habe oben geschrieben, dass es sich um ca. zwei Meter Sturzhöhe gehandelt hat. Das führt mich zum Punkt der "Heftigkeit" des Ereignisses. Es gibt keine allgemein gültige Richtlinie, die sagt, ab einem Sturz aus einer bestimmten Höhe muss das Kind medizinisch abgeklärt werden. Wenn der Unfall aber so heftig ist, dass - wenn zehn Kindern das selbe Ereignis widerfahren würde - fünf (schwer) verletzt wären, dann solltest du dein Kind abklären lassen. Wenn du ein schlechtes Gefühl hast, dann lieber einmal mehr als einmal weniger; gerade bei Säuglingen.

 

Im zweiten Fall (dem Sturz beim Baden in der Badewanne) haben wir die Kleine ins Kinderspital eingeliefert: Ihr mehrmaliges Erbrechen war ein klarer Hinweis für eine Hirnerschütterung, die einer weiteren Überwachung bedarf.

Solche Kinder werden meistens 24 Stunden (im Zweifelsfall 48 Stunden) im Spital überwacht und in der Nacht auch regelmässig geweckt, um den Bewusstseinszustand des Kindes beurteilen zu können. Bei einer erwachsenen Person würde man ein bildgebendes Verfahren anwenden. Da entdeckt man eine Hirnblutung sofort. Kinder möchte man, wenn immer möglich, vor dieser Strahlenbelastung verschonen. Dafür nimmt man sich die Zeit für die längere Überwachung.

 

Im dritten oben beschriebenen Fall (der Junge, der mit der Tür zusammenstiess) haben wir den Kleinen bei seinen Eltern gelassen. Er war zu keiner Zeit bewusstlos gewesen, hat sich nicht wesensverändert präsentiert und auch nicht erbrochen.

Wir haben die Eltern auf diese Punkte sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass sie umgehend wieder den Sanitätsnotruf 144 kontaktieren sollen, wenn einer dieser Punkte oder eine andere Unsicherheit auftauchen sollte. Wenn es nicht Touristen aus England gewesen wären, hätten sie im Idealfall später auch noch einen Kindernotfallkurs von uns besucht😉

Was es weiter zu beachten gilt

  • Es ist schwierig, alle Aspekte dieses Themas in einem Blogbeitrag unterzubringen. Du darfst uns aber jederzeit hier, auf den Sozialen Medien oder per Mail Fragen stellen. Zögere zudem nie, im Ernstfall fachlichen Rat einzuholen: Sei es bei deinem Kinderarzt, dem KispiPhone des Universitätsspitals Bern (kostenpflichtig, CHF 0.95/min, +41 900 632 927) oder der Sanitätsnotrufzentrale 144. Zudem gehen wir in unseren Kindernotfallkursen fundiert mit fachlichen Inputs, Diskussionen und viel praktischem Training auf die verschiedenen Themen ein.
  • Die drei beschriebenen Punkte kommen nur zur Anwendung, wenn dein Kind sicher in der Kategorie des lachenden Smileys befindet. Also ansprechbar ist und normal atmet. Lese dazu auch unseren Blogbeitrag zur Patientenbeurteilung. Sobald das Kind bewusstlos oder gar leblos ist (Smiley mit geradem Mund oder Mundwinkeln nach unten gerichtet), muss schnellst möglich die Sanitätsnotrufzentrale 144 alarmiert und die korrekten Massnahmen eingeleitet werden.
  • Im Zusammenhang mit Stürzen ist immer auch an Wirbelsäulenverletzungen zu denken. Lese dazu unseren Blogbeitrag "Drei Punkte, wie Sie Verletzungen der Wirbelsäule erkennen".

 

Wenn du allgemein Sicherheit rund um Kindernotfallsituationen erhalten möchtest, dann lasse dir unseren speziellen Kurs für Eltern, Grosseltern und andere Betreuungspersonen nicht entgehen!

Folgende Themen behandeln wir im Kindernotfallkurs:

✅ Beurteilung deines Kindes bei akuten Erkrankungen oder Unfällen (damit du über das weitere Vorgehen entscheiden kannst)

✅ Blutungen & Wunden

✅ Knochenbrüche

✅ Wirbelsäulenverletzungen

✅ Schädel-Hirn-Traumata (Gehirnerschütterung, etc.)

✅ Verschlucken & Ertrinken

✅ Verbrennungen

✅ Atemwegsprobleme

✅ Bauchnotfälle

✅ Hirnnotfälle

✅ Vergiftungen

✅ Allergien

✅ Plötzlicher Kindstod & Reanimation

 

Klicke auf den orangen Button und erfahre mehr über unseren Kindernotfallkurs!

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